seit dem 01.01.2024 gibt es für Sie und uns eine Neuerung bezüglich der Ausstellung von Rezepten, das „elektronische Rezept“ eRezept. Im weiteren Verlauf erfolgte auf gleiche Weise die Umstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) in digitaler Form. Rezepte und AUs werden nicht mehr in Papierform übergeben, sondern digital angefertigt, signiert und hochgeladen (durch die Arztpraxis). Abgerufen werden können die Rezepte durch Apotheken oder durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber bei den eAUs.
Bei den eRezept wird das bisher genutzte „rosa Rezept“ ersetzt.
Nicht betroffen sind Hilfsmittelrezepte und Privatrezepte „blaue Rezepte“. Auch die Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie sind nicht betroffen.
Bei den AUs betrifft es in der Regel BG-Fälle und häufig die Privatkrankenkassen. In diesen Fällen werden alle 3 Durchschläge ausgehändigt.
Was hat sich für Sie und uns geändert?
- Das eRezept kann nur dann ausgestellt werden, wenn eine gültige eGK (Versicherungskarte) für das laufende Quartal in der Praxis vorgelegt wurde oder vorliegt.
- Das eRezept kann nur dann in der Apotheke abgeholt werden, wenn eine gültige eGK (Versicherungskarte) in der Apotheke bei Abholung vorgelegt
- eRezepte können ab 2024 telefonisch wie gewohnt bestellt werden. Eine Einlösung in der Apotheke wird dann aber erst am folgenden Tag möglich
- eRezepte können nicht mehr spontan in der Praxis angefordert und sofort mitgenommen
- Sollte die KK-Karte nicht vorliegen, dann können wir über den Mitgliedsnachweis die AU, als auch das Rezept in Papierform vorübergehend ausstellen.
Diese Änderungen betreffen alle Arztpraxen!
Vielen Dank,
Ihr Praxisteam
