In Nordrheinwestfalen hat die Landesregierung gesetzlich festgelegt, dass Kinder von 6 Monaten bis zum 5. Lebensjahr (U5 bis U9) zu sechs Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt werden sollen. Dafür sind bestimmte Fristen vorgegeben, diese entnehmen Sie bitte Ihrem Vorsorgeheft oder sprechen Sie uns an.
Wir bitten Sie diese Fristen bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle Vorsorgeuntersuchungen von der Neugeborenenuntersuchung (U1) bis zur letzten Vorsorge vor der Einschulung (U9) werden von allen Krankenkassen bezahlt. Über das Pflichtvorsorgeprogramm hinaus gibt es die Möglichkeit Grundschul-Check-Ups als freiwillige Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Diese sind im Alter von 7- 8 Jahren als U10 bzw. 9 -10 Jahren als U11 vorgesehen. Diese Vorsorgen sind inzwischen im Leistungsspektrum der meisten Krankenkassen. Ihre Krankenkasse und wir informieren Sie gern individuell über die Kostenübernahme.
Die J1 (12-15 LJ) wird als freiwillige Vorsorge von ALLEN Krankenkassen getragen. Die J2 (16-17 LJ) ist ein jugendärztliche Vorsorgeuntersuchung die nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse ggfs. bezahlt wird.