Kinder- und Jugendmedizin

Aktuelles

 

Für akute, nicht aufschiebbare Anliegen bieten wir eine Notfallsprechstunde zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr an.

ServiceOnline Terminanfragen, Rezeptanforderungen und Überweisungen

Eine persönliche Vorstellung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Termed-App (oder bei technischen Problemen per Mail kinder@gzomr.de) erfolgen. Auch Rezeptbestellungen oder Überweisungsanfragen müssen per Termed-App angefragt werden.

Bitte denken Sie daran, unbedingt einen Termin per Termed-App zu vereinbaren, auch für akute Anliegen.

Des Weiteren vergessen Sie bitte auch nicht, die Untersuchung von Geschwisterkindern mitanzugeben und für jedes Kind eine eigene Anfrage zu stellen! Dadurch helfen Sie unnötige Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Wir melden uns telefonisch zurück. Falls Sie nicht erreichbar sind, können wir Ihnen ggf. keinen Termin anbieten!

Wenn Sie eine Rezeptanfrage stellen, ist das Rezept in der Regel nach 24 Std. freigegeben.


 

Akutsprechstunde

nur mit Termin:

Mo – Fr 8:30 Uhr  –  12:00 Uhr
Mo, Di, Do  15:00 Uhr – 16:00 Uhr

Es können trotz Termin Wartezeiten entstehen.

 

Öffnungszeiten der Praxis

Mo – Fr 8:00 Uhr  –  12:00 Uhr
Mo, Di, Do  15:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Ihr Team der Kinderarztpraxis


Gesundhitszentrum Ostmuensterland Ravensberg

Gesundheitszentrum Harsewinkel
Gütersloherstr. 34
33428 Harsewinkel

Telefon: 0 52 47 – 30 01

(täglich ab 8:30 Uhr)

Fax: 0 52 47 – 40 96 44

Dr. med. Tobias Sökeland

FA für Kinderheilkunde
Melanie Davies Kinderärztin

Melanie Davies

FÄ für Kinderheilkunde

Dr. med. Felix Robers

FA für Kinderheilkunde

ImpfungenSaisonale Impfungen

Wir führen die saisonale Impfung gegen Influenza durch. Die Impfung sollte jeweils vor der aktuellen Infektsaison erfolgen und ist ab Ende Septbember verfügbar.

RSV Prophylaxe: Laut STIKO sollen alle Säuglinge per Spritze gegen RSV passiv immunisiert werden. Dies soll während der RSV-Saison ( Oktober bis März) zeitnah nach der Geburt, oder zum Beginn der ersten erlebten RSV-Saison erfolgen.

Das wird nicht benötigt, wenn die Mutter mind. zwei Wochen vor Entbindung die Immunisierung erhalten hat oder wenn sich das Kind bereits mit RSV infiziert hat. Auch bei weiteren Informationen können Sie sich gerne bei uns per Email (kinder@gzomr.de) melden.

 

Umfassende Informationen finden Sie auch in der BIÖG-Broschüre zum Thema Impfungen:

Schwerpunkte

In unserer Abteilung für Kinder-und Jugendmedizin begleiten wir die Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Während der ersten Entwicklung von der Neugeborenenperiode über die Säuglingszeit zum Kleinkind und Schulkind bis zum jungen Erwachsenen sind wir Ihre Ansprechpartner als hausärztlich tätige Kinderärzte.

In unserer Praxis werden neben der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen alle Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis J2) Impfungen und Laboruntersuchungen durchgeführt. Bei entsprechender Notwendigkeit werden auch technische Untersuchungen wie Ultraschall, Lungenfunktionsprüfungen, Entwicklungstestungen, EKG, Seh- und Hörteste eingesetzt. Weitere Schwerpunkte bestehen in der Beratung zu Ernährung im Kindes- und Jugendalter sowie in der Neonatologie (Frühgeborenenmedizin).

Vorsorgeuntersuchungen

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung gesetzlich festgelegt, dass Kinder von 6 Monaten bis zum 5. Lebensjahr (U5 bis U9) zu sechs Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt werden sollen. Dafür sind bestimmte Fristen vorgegeben, diese entnehmen Sie bitte Ihrem Vorsorgeheft oder sprechen Sie uns an.

Wir bitten Sie diese Fristen bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Alle Vorsorgeuntersuchungen von der Neugeborenenuntersuchung (U1) bis zur letzten Vorsorge vor der Einschulung (U9) werden von allen Krankenkassen bezahlt. Über das Pflichtvorsorgeprogramm hinaus gibt es die Möglichkeit Grundschul-Check-Ups als freiwillige Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Diese sind im Alter von 7- 8 Jahren als U10 bzw. 9 -10 Jahren als U11 vorgesehen. Diese Vorsorgen sind inzwischen im Leistungsspektrum der meisten Krankenkassen. Ihre Krankenkasse und wir informieren Sie gern individuell über die Kostenübernahme.

Die J1 (12-15 LJ) wird als freiwillige Vorsorge von ALLEN Krankenkassen getragen. Die J2 (16-17 LJ) ist ein jugendärztliche Vorsorgeuntersuchung die nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse ggfs. bezahlt wird.

LeistungenLeistungsspektrum

Vorsorgeuntersuchungen U3 bis J2

Impfungen

Laboruntersuchungen

Beratung zu Ernährung im Kindes-und Jugendalter

Beratung in der Neonatologie und Frühgeborenenmedizin

Ultraschall

Lungenfunktionsprüfungen

Entwicklungstestungen

EKG

Seh-und Hörteste