
Für akute, nicht aufschiebbare Anliegen bieten wir eine Notfallsprechstunde zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr an.

Für akute, nicht aufschiebbare Anliegen bieten wir eine Notfallsprechstunde zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr an.
Eine persönliche Vorstellung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Termed-App (oder bei technischen Problemen per Mail kinder@gzomr.de) erfolgen. Auch Rezeptbestellungen oder Überweisungsanfragen müssen per Termed-App angefragt werden.
Bitte denken Sie daran, unbedingt einen Termin per Termed-App zu vereinbaren, auch für akute Anliegen.
Des Weiteren vergessen Sie bitte auch nicht, die Untersuchung von Geschwisterkindern mitanzugeben und für jedes Kind eine eigene Anfrage zu stellen! Dadurch helfen Sie unnötige Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten zu vermeiden.
Wir melden uns telefonisch zurück. Falls Sie nicht erreichbar sind, können wir Ihnen ggf. keinen Termin anbieten!
Wenn Sie eine Rezeptanfrage stellen, ist das Rezept in der Regel nach 24 Std. freigegeben.
Akutsprechstunde
nur mit Termin:
Mo – Fr 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do 15:00 Uhr – 16:00 Uhr
Es können trotz Termin Wartezeiten entstehen.
Öffnungszeiten der Praxis
Mo – Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ihr Team der Kinderarztpraxis

Gesundheitszentrum Harsewinkel
Gütersloherstr. 34
33428 Harsewinkel
Telefon: 0 52 47 – 30 01
(täglich ab 8:30 Uhr)
Fax: 0 52 47 – 40 96 44
Mail: kinder@gzomr.de
Dr. med. Tobias Sökeland
FA für Kinderheilkunde
Melanie Davies
FÄ für Kinderheilkunde
Dr. med. Felix Robers
FA für KinderheilkundeIn unserer Abteilung für Kinder-und Jugendmedizin begleiten wir die Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Während der ersten Entwicklung von der Neugeborenenperiode über die Säuglingszeit zum Kleinkind und Schulkind bis zum jungen Erwachsenen sind wir Ihre Ansprechpartner als hausärztlich tätige Kinderärzte.
In unserer Praxis werden neben der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen alle Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis J2) Impfungen und Laboruntersuchungen durchgeführt. Bei entsprechender Notwendigkeit werden auch technische Untersuchungen wie Ultraschall, Lungenfunktionsprüfungen, Entwicklungstestungen, EKG, Seh- und Hörteste eingesetzt. Weitere Schwerpunkte bestehen in der Beratung zu Ernährung im Kindes- und Jugendalter sowie in der Neonatologie (Frühgeborenenmedizin).
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung gesetzlich festgelegt, dass Kinder von 6 Monaten bis zum 5. Lebensjahr (U5 bis U9) zu sechs Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt werden sollen. Dafür sind bestimmte Fristen vorgegeben, diese entnehmen Sie bitte Ihrem Vorsorgeheft oder sprechen Sie uns an.
Wir bitten Sie diese Fristen bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle Vorsorgeuntersuchungen von der Neugeborenenuntersuchung (U1) bis zur letzten Vorsorge vor der Einschulung (U9) werden von allen Krankenkassen bezahlt. Über das Pflichtvorsorgeprogramm hinaus gibt es die Möglichkeit Grundschul-Check-Ups als freiwillige Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Diese sind im Alter von 7- 8 Jahren als U10 bzw. 9 -10 Jahren als U11 vorgesehen. Diese Vorsorgen sind inzwischen im Leistungsspektrum der meisten Krankenkassen. Ihre Krankenkasse und wir informieren Sie gern individuell über die Kostenübernahme.
Die J1 (12-15 LJ) wird als freiwillige Vorsorge von ALLEN Krankenkassen getragen. Die J2 (16-17 LJ) ist ein jugendärztliche Vorsorgeuntersuchung die nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse ggfs. bezahlt wird.