Heilpädagogik ist in ihrem Aufbau immer mehrdimensional zu betrachten. Ohne Mitwirkung der differenziert zu handhabenden fachdiagnostischen und fachspezifischen Untersuchungsmethoden bleibt sie ein Stückwerk. Daher steht die Praxis in ständigem Austausch mit anderen beruflichen Fachrichtungen (Medizinern, Therapeuten, Psychologen, Pädagogen….).
Bei Wunsch der Eltern (Befreiung der Schweigepflicht) stelle ich den Kontakt zu Kindergärten und Schulen her. Ich begleite Eltern zu Schulsprechtagen.
Die Aufgabe der Heilpädagogik ist es, „Anwalt“ für die Belange und Interessen des beeinträchtigten Menschen zu sein. Die Kooperation mit Vertretern anderer Fachdisziplinen hilft, ein besseres und erweitertes Verständnis für die Lebensumstände des betroffenen Kindes/Jugendlichen aufzubringen. Die Gefahr des Unverstandenbleibens seiner Befindlichkeit und damit verbunden ein an seinen Bedürfnissen „Vorbeitherapieren“ kann somit verringert werden.